Wahrheit bei Prospekten

Veröffentlicht:

Freitag, 19.11.2010
von wpservice

Jeder der Geld von Anleger einsammeln will, muss sich unserer Meinung nach zukünftig dazu prüfen lassen, ob er die Kompetenz und die Zuverlässigkeit dafür hat, aber auch darauf, ob er ein wirtschaftliche gesundes Unternehmen ist, was diese Kapitalanlage anbietet.
Derzeit prüft die BaFin nur die Form des Prospektes, nicht die Angaben auf Plausibilität und nicht das Unternehmen und die Mitarbeiter, ob das Unternehmen in der Lage ist, das versprochene Konzept auch umzusetzen. Kritisch wird es ganz klar dann, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebotes laut eigenen Bilanzen „buchmäßig überschuldet“ ist. Hier muss eine BaFin dann sagen, „no way – geht nicht“. Eine solche Situation erleben wir gerade mit dem Unternehmen United Investors Emissionshaus aus Hamburg. Hier gibt es zwei hinterlegte Bilanzen, die eine buchmäßige Überschuldung ausweisen, trotzdem bietet man Fonds an Kapitalanleger an. Unbegreiflich!

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