Bildung einer kriminellen Vereinigung. Muss man da vielleicht einen Vertrieb auflösen?

Veröffentlicht:

Freitag, 23.07.2010
von wpservice

Innerhalb der Diskussion mit einem User zu einer schier unglaublichen Geschichte, die sich dort im Finanzberatunsgbereich abgespielt hat, haben wir mal recherchiert, was in dem Zusammenhang das Wort „kriminelle Vereinigung“ bedeutet.

Protagonisten dieses Vorgangs sind bekannte Personen aus Bayern, Österreich,Baden Würtemberg und NRW. An dieser Story bleiben wir natürlich dran.

Definition Wikipedia
Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen. Mit der kriminellen Vereinigung befassen sich das Grundgesetz in einer abstrakten Verbotserklärung (Art. 9 Abs. 2 GG), das öffentliche Vereinsrecht, das die ordnungsbehördliche Umsetzung des Verbots und die Auflösung der kriminellen Vereinigung regelt (§ 3 VereinsG), und das Strafrecht (§ 129 StGB).

Der Tatbestand findet sich im Strafgesetzbuch im Abschnitt der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und soll vor allem so genannte Organisationsdelikte unter Strafe stellen, also Bandenkriminalität und Terrorismus.

Im deutschen Strafrecht ist sowohl die Bildung einer kriminellen Vereinigung als auch die Beteiligung an ihr in § 129 StGB unter Strafe gestellt. Im österreichischen Strafrecht ist die kriminelle Vereinigung in § 278 österreichisches StGB geregelt. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung gehört zu den opferlosen Straftaten.

Deutsche-MLM-Zeitung
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